Agentúra ONLINE, s.r.o.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
herausgegeben
gemäß § 273 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg., Handelsgesetzbuch, in gültiger Fassung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den Zweck der Vereinfachung,
Beschleunigung und Verbesserung des Vertragsschlussprozesses im Bereich
der Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen in/aus Fremdsprachen erstellt
Artikel I
Einleitende Bestimmungen
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen einen untrennbaren Bestandteil des zwischen dem Dienstberechtigten und dem Dienstverpflichteten abgeschlossenen Vertrags dar.
- Das Vertragsverhältnis zwischen dem Dienstberechtigten und dem Dienstverpflichteten kommt zustande anhand eines schriftlichen, vor allem per E-Mail, mittels elektronischer Auftragsformulare auf der Website des Dienstverpflichteten, per Fax oder per Post aufgegebenen Auftrags (im Folgenden nur „Auftrag“), der rechtlich mit dem Abschluss eines Dienstvertrags angenommen wird.
- Falls nur einzelne Bedingungen durch den Dienstberechtigten nicht angenommen werden, verhindert dies das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses nicht, vorausgesetzt dass für beide Vertragsparteien annehmbare Bedingungen anderweitig vereinbart und im Vertrag festgelegt werden.
- Der Vertrag zwischen dem Dienstberechtigten und dem Dienstverpflichteten kommt auch dann zustande, wenn der Dienstberechtigte das Angebot des künftigen Dienstverpflichteten, die Auftragsbedingungen zu ändern, annimmt. Die neuesten Bedingungen beziehen sich dann auf das Vertragsverhältnis.
- Durch die Annahme des Auftrags verpflichtet sich der Dienstberechtigte, dem Dienstverpflichteten festgesetzte Vergütung für die geforderten Übersetzungs- oder Dolmetscherleistungen zu bezahlen.
- Die bereits vereinbarten Bedingungen des Vertragsverhältnisses können nur durch eine schriftliche Vereinbarung beider Vertragsparteien in Form eines Zusatzartikels zum Vertrag geändert oder aufgehoben werden.
Artikel II
Leistungsgegenstand
- Der Leistungsgegenstand besteht in Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen, d.h. Ausführung von Übersetzungen und Korrekturen (im Folgenden auch „Bestellung“) entsprechend den im Auftrag bestimmten Bedingungen.
Artikel III
Übersetzungen
- Allgemeine Vertragsbedingungen
- Der Dienstverpflichtete verpflichtet sich, vorausgesetzt dass die im Artikel I bestimmten Bedingungen erfüllt sind, die Bestellung in der vereinbarten Sprache auszuführen und sie zum vereinbarten Zeitpunkt und auf die vereinbarte Weise zu liefern.
- Der Dienstberechtigte verpflichtet sich, die ausgeführte Bestellung zu übernehmen und den Gesamtpreis der Bestellung gemäß Artikel V, Abs. 2, dem Dienstverpflichteten zu bezahlen.
- Bestellungsliefertermin
- Der Dienstverpflichtete ist verpflichtet, die entsprechend ausgeführte Bestellung zum Zeitpunkt und in der Form, die im Auftrag bestimmt sind, allerdings spätestens 24 Stunden nach dem Termin, an dem die Bestellung ausgeführt werden sollte, zu liefern und der Dienstberechtigte verpflichtet sich, die entsprechend ausgeführte Bestellung zu übernehmen.
- Der Dienstberechtigte oder sein beauftragter Angestellter ist verpflichtet, den Zeitpunkt der Bestellungsübernahme unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
- Falls der Dienstberechtigte die Bestellungsübernahme nicht schriftlich bestätigt und binnen 24 Stunden nach dem Bestellungslieferungstermin die Bestellungslieferung nicht schriftlich anfordert, wird angenommen, dass die Bestellung vom Dienstberechtigten in entsprechender Weise und mit entsprechendem Liefertermin übernommen wurde.
- Der Dienstverpflichtete gerät nicht in Verzug, wenn er die Lieferung an den Dienstberechtigten, der eine wiederholte Bestellungslieferung angefordert hat, erneut absendet und nachweist, dass die Bestellung an den Dienstberechtigten bereits geliefert wurde.
- Falls der Dienstberechtigte ohne einen durch beide Vertragsparteien anerkannten wichtigen Grund ablehnt, die vereinbarte und entsprechend ausgeführte Bestellung zu akzeptieren, gilt die Annahme, dass die Bestellung ausgeführt wurde, und der Dienstverpflichtete hat Anspruch auf den festgesetzten Preis.
- Rechte und Pflichten
- Der Dienstberechtigte ist verpflichtet, die für die Leistung des Vertragsgegenstandes durch den Dienstverpflichteten notwendige Zusammenarbeit zu leisten, insbesondere Gelegenheit zur Beratung hinsichtlich unklarer Textabschnitte, geläufige Übersetzungsmethoden usw. zu schaffen. Der Dienstberechtigte ist verpflichtet, eine berechtigte Person zu bestellen, mit der sich der Dienstverpflichtete hinsichtlich dieser Angelegenheiten in Verbindung setzen kann.
- Falls nichts anderes festgelegt wurde, wird der Dienstverpflichtete keine Werbetexte übersetzen.
- Falls der Dienstverpflichtete davon nicht in Kenntnis gesetzt wurde, werden keine späteren Reklamationen wegen daraus entstehender Forderungen akzeptiert. Falls die angefertigte Übersetzung in der Presse verwendet wird, muss der Auftrag auch einen Auftrag für Übersetzungen von für die Presse bestimmten Texten enthalten.
- Falls der Text, der den Auftragsgegenstand darstellt, fachbezogene oder sonstige spezifische Begriffe, Abkürzungen o. Ä. enthält, ist der Dienstberechtigte verpflichtet, dem Dienstverpflichteten eine Liste der gebrauchten Terminologien in der entsprechenden Sprache oder Hilfsmaterialien zur Verfügung zu stellen oder eine Person zu bestimmen, die im Auftrag des Dienstberechtigten berechtigt ist, hinsichtlich Fachterminologien zu beraten. Falls der Dienstberechtigte dieser Verpflichtung nicht nachkommt, hat er keinen Anspruch auf Reklamation hinsichtlich jeglicher Inkorrektheiten.
- Der Dienstberechtigte ist verpflichtet, den Dienstverpflichteten über alle Umstände zu benachrichtigen, die die Erfüllung seiner Verpflichtung, den festgelegten Preis zu bezahlen, beträchtlich beeinflussen, insbesondere ihn über seine Zahlungsfähigkeit zu informieren.
- Der Dienstberechtigte ist verpflichtet, falls ein urheberrechtlich geschützter Text übersetzt werden soll, eine Erklärung zu erstellen, laut welcher er berechtigt ist, jegliche Eigentumsurheberrechte hinsichtlich des Werkes in seinem Namen und auf eigene Rechnung auszuüben. Der Dienstverpflichtete haftet für keine mit einem Urheberrechtsverstoß zusammenhängenden Folgen.
- Der Dienstverpflichtete haftet für die Qualität und für das fortwährende und störungsfreie Erbringen seiner Dienstleistungen im festgelegten Umfang.
- Der Dienstverpflichtete ist verpflichtet, alle Tatsachen und Informationen, die er im Zusammenhang mit der Leistung des Vertragsgegenstandes erfährt, geheim zu halten. Dritte, die der Dienstverpflichtete nach Vereinbarung mit dem Dienstberechtigten beauftragen kann, einen Teil der Dienstleistungen auszuführen, sind zu dieser Geheimhaltungspflicht gleichermaßen verpflichtet.
- Der Dienstverpflichtete ist berechtigt, für eigenen Gebrauch, insbesondere für die Zwecke der Übersichtlichkeit der Übersetzungen für den Dienstberechtigten, als auch für die Zwecke der Konsistenz der Terminologie des Dienstberechtigten, eine Kopie des übersetzten Originaldokuments ein Jahr lang aufzubewahren, soweit die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben.
- Der Dienstverpflichtete haftet für keine durch die Einhaltung der vom Dienstberechtigten gegebenen Hinweise verursachten Fehler.
- Reklamationen
- Die erbrachte Dienstleistung weist Mängel auf, wenn sie nicht auf angemessene Weise und zum vereinbarten Zeitpunkt und in Übereinstimmung mit dem Auftrag erbracht wurde. Die Dienstleistung wurde vor allem nicht auf angemessene Weise erbracht, wenn sie grammatische, stilistische und semantische Mängel aufweist.
- Reklamationen müssen ohne Verzug schriftlich eingereicht werden, spätestens aber zehn Werktage nach der nachweisbaren Übernahme der Dienstleistung. Die schriftliche Reklamation muss die Auftragsnummer sowie eine Beschreibung des Grundes und der Art des beanstandeten Mangels enthalten. Sobald diese Frist verstrichen und keine Reklamation eingereicht worden ist, erlöschen die aus der Haftung für Mängel an der Dienstleistung hervorgehenden Ansprüche des Dienstberechtigten.
- Der Dienstverpflichtete ist verpflichtet, sich ohne Verzug, spätestens aber fünf Werktage nach der nachweisbaren Einreichung der Reklamation zu deren Berechtigung zu äußern.
- Falls der Dienstverpflichtete die Reklamation des Dienstberechtigten für berechtigt befindet, ist er verpflichtet, die Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen (korrigieren). In diesem Fall hat der Dienstberechtigte Anspruch auf eine Ermäßigung vom Bestellungspreis von bis zu zehn Prozent.
- Im Fall eines Streites zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich der Berechtigung der aus der Mängelhaftung hervorgehenden rechtzeitig erhobenen Ansprüche des Dienstberechtigten laut Buchst. a) dieses Absatzes verpflichten sich die Vertragsparteien, diesen Streit vorzugsweise mittels eines außergerichtlichen Vergleiches beizulegen, wenn notwendig anhand eines durch zwei unabhängige Übersetzer erstellten Gutachtens, wobei jeweils eine der beiden Vertragsparteien einen von ihnen bestellt. Die mit der Erstellung des Gutachtens zusammenhängenden Kosten trägt jede Vertragspartei selbst.
- Der Dienstverpflichtete haftet für die durch die Mängel an der Bestellung verursachten Schäden bis zum Betrag des Bestellungspreises.
- Der Dienstverpflichtete haftet für keine durch die Einhaltung der vom Dienstberechtigten gegebenen Hinweise verursachten Mängel und Inkorrektheiten.
- Stornobedingungen
- Falls eine Übersetzung durch den Dienstberechtigten nach der Bestätigung eines schriftlichen Auftrags storniert wird, wird der Dienstverpflichtete dem Dienstberechtigten einen verhältnismäßigen Betrag berechnen, der zumindest zehn Prozent des vorläufigen Auftragspreises beträgt.
Artikel IV
Dolmetschen
- Allgemeine Vertragsbedingungen
- Der Dienstverpflichtete verpflichtet sich, falls die im Artikel I festgelegten Bedingungen erfüllt sind, das festgelegte Dolmetschen laut Auftrag in der vereinbarten Sprache, zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zu leisten.
- Der Dienstberechtigte verpflichtet sich, den Gesamtpreis für das Dolmetschen gemäß Artikel V, Abs. 2, dem Dienstverpflichteten zu bezahlen.
- Bestellungsliefertermin
- Der Dienstverpflichtete ist verpflichtet zu dolmetschen oder das Dolmetschen zum Zeitpunkt und in der Form, die im Auftrag bestimmt sind, zu gewährleisten.
- Der Dienstberechtigte oder sein beauftragter Angestellter ist verpflichtet, dem Dienstverpflichteten unverzüglich schriftlich im Dolmetscherprotokoll zu bestätigen, dass die Dolmetscherleistungen rechtzeitig und entsprechend erbracht wurden.
- Falls der Dienstberechtigte ohne einen durch beide Vertragsparteien anerkannten wichtigen Grund ablehnt, die vereinbarte und entsprechend ausgeführte Bestellung zu akzeptieren, gilt die Annahme, dass die Bestellung ausgeführt wurde, und der Dienstverpflichtete hat Anspruch auf den festgesetzten Preis.
- Rechte und Pflichten
- Der Dienstberechtigte ist verpflichtet, den Dienstverpflichteten über den Zweck des Dolmetschens zu informieren und ihm mitzuteilen, ob und wie das Dolmetschen aufzuzeichnen ist.
- Falls der Dienstverpflichtete über Ziel und Zweck der Dolmetschdienstleistung nicht informiert wurde, werden keine späteren Reklamationen wegen daraus entstehender Forderungen akzeptiert.
- Der Dienstberechtigte ist verpflichtet, die das Dolmetschen betreffenden Dokumente (z. B. das Programm, das Protokoll von der letzten Sitzung, Mitteilungen oder schriftliche Texte) spätestens drei Tage vor dem Beginn des Dolmetschens an den Dienstverpflichteten zu schicken. Wenn der Dienstberechtigte dieser Verpflichtung nicht nachkommt, werden keine späteren die Terminologie oder andere spezifische Aspekte betreffenden Reklamationen beachtet.
- Der Dienstverpflichtete haftet für keine mit einem Urheberrechtsverstoß durch den Dienstberechtigten zusammenhängenden Folgen.
- Der Dienstverpflichtete verpflichtet sich, alle Tatsachen und Informationen geheim zu halten, die das Dolmetschen, die vom Dienstberechtigten erhaltenen Dokumente betreffen und die er während der Ausübung seiner Aktivitäten erfahren hat. Dritte, die der Dienstverpflichtete damit beauftragen kann, einen Teil der Dienstleistungen auszuführen, sind zu dieser Geheimhaltungspflicht gleichermaßen verpflichtet.
- Der Dienstberechtigte ist nicht berechtigt, vom Dolmetscher weitere Dienstleistungen, die den Umfang des Auftrags überschreiten, zu verlangen (z. B. eine schriftliche Übersetzung, Sitzungsprotokolle, Führungs- und Organisationsleistungen).
- Der Dienstverpflichtete ist berechtigt, die Vergütung für die gesamte Dauer der Dolmetschertätigkeit zu erhalten, auch wenn der Dienstberechtigte ihn nicht für die gesamte für die Tätigkeit angesetzte Zeit in Anspruch genommen hat.
- Beförderung, Unterkunft und Verpflegung
- Der Dienstberechtigte ist verpflichtet, die Beförderung des Dienstverpflichteten vom vereinbarten Ort zum Ort der Dienstleistung mit im Hinblick auf die Entfernung zwischen diesen Orten entsprechenden Beförderungsmitteln zu sichern, soweit nichts anderes vereinbart ist; die Beförderungs-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind im Bestellungspreis nicht inbegriffen.
- Im Fall seiner eigenen Beförderung ist der Dienstberechtigte verpflichtet, die Reisekosten des Dolmetschers in voller Höhe laut Gesetz Nr. 283/2002 Slg. über Reisevergütungen zu übernehmen.
- Der Dienstberechtigte ist verpflichtet, nach den Anforderungen des Dienstverpflichteten eine Pause von mindestens einer halben Stunde für Erholung und Essen jeweils mindestens nach viereinhalb Dolmetscherstunden zu gewähren.
- Ein Dolmetschertag beträgt acht Stunden, Pausen inbegriffen.
- Reklamationen
- Dolmetscherleistungen weisen Mängel auf, wenn sie nicht in Übereinstimmung mit dem Auftrag erbracht wurden.
- Reklamationen müssen ohne Verzug schriftlich eingereicht werden, spätestens aber zehn Werktage nach der Dienstleistung. Die schriftliche Reklamation muss die Auftragsnummer sowie eine Beschreibung des Grundes und des beanstandeten Mangels enthalten. Sobald diese Frist verstrichen ist und keine Reklamation eingereicht worden ist, erlöschen die aus der Haftung für Mängel an der Dienstleistung hervorgehenden Ansprüche des Dienstberechtigten.
- Falls der Dienstverpflichtete die Reklamation des Dienstberechtigten für berechtigt befindet, wird der Dienstberechtigte eine entsprechende Preisermäßigung erhalten.
- Im Falle eines Streites zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich der Berechtigung der aus der Mängelhaftung hervorgehenden rechtzeitig erhobenen Ansprüche des Dienstberechtigten laut Buchst. a) dieses Absatzes verpflichten sich die Vertragsparteien, diesen Streit vorzugsweise mittels eines außergerichtlichen Vergleiches beizulegen, wenn notwendig, anhand eines durch zwei unabhängige Dolmetscher erstellten Gutachtens, wobei jeweils eine der beiden Vertragsparteien einen von ihnen bestellt. Die mit der Erstellung des Gutachtens zusammenhängenden Kosten trägt jede Vertragspartei selbst.
- Der Betrag der gewährten Ermäßigung hängt vom Ergebnis des Gutachtens ab.
- Der Dienstverpflichtete haftet für die durch die Mängel an der Dienstleistung verursachten Schäden bis zum Betrag des Bestellungspreises.
- Stornobedingungen
- Falls eine Dienstleistung durch den Dienstberechtigten nach der Bestätigung eines schriftlichen Auftrags storniert wird, hat der Dienstverpflichtete Anspruch auf eine Entschädigung vom berechneten Preis der Dolmetscherleistungen gemäß den folgenden Bedingungen:
- mehr als drei Tage vor dem festgelegten Dolmetschertermin – ohne Entschädigung
- drei Tage bis ein Tag vor dem festgelegten Dolmetschertermin – 50 Prozent vom berechneten Gesamtpreis der Dolmetscherleistungen
- weniger als 24 Stunden vor dem festgelegten Dolmetschertermin – 100 Prozent vom berechneten Gesamtpreis der Dolmetscherleistungen
Artikel V
Bestellungspreis
- Der Preis für die Dienstleistungen wird nach Vereinbarung der Vertragsparteien laut Gesetz Nr. 18/1996 Slg. in gültiger Fassung festgelegt.
- Der Betrag des Bestellungspreises wird anhand der aktuellen Preisliste der Dienstleistungen des Dienstverpflichteten und der dort festgelegten Preisberechnungsmethode bestimmt.
- Falls der vorläufig berechnete Bestellungspreis nur von einer geschätzten Anzahl der Einheiten ausgeht, wird die Preisberechnung anhand der tatsächlichen Anzahl der Einheiten (der Zielsprachenübersetzung) bestimmt.
- Falls Zusatzleistungen, die in der Preisliste der Dienstleistungen nicht enthalten sind, erbracht werden, werden der Preis und die Bedingungen solcher Zusatzleistungen mit einer Sondervereinbarung der Vertragsparteien bestimmt.
- Alle in der Preisliste aufgeführten Preise sind angegeben in SKK, ohne MwSt., und umgerechnet in EUR mit dem Umrechnungskurs von 30,1260.
- Die aktuelle Preisliste der Dienstleistungen stellt einen untrennbaren Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.
Artikel VI
Zahlungsbedingungen
- Der Dienstverpflichtete ist berechtigt, nach der entsprechenden Ausführung der Bestellung laut Auftrag eine Rechnung auszustellen. Die Zahlungsfrist der vom Dienstverpflichteten ausgestellten Rechnung beträgt 14 Tage nach der Ausstellung.
- Im Falle einer verspäteten Zahlung ist der Dienstberechtigte verpflichtet, dem Dienstverpflichteten einen Verzugszins von 0,05 Prozent vom geschuldeten Betrag für jeden Verzugstag zu bezahlen.
- Der Dienstverpflichtete ist berechtigt, nach Vereinbarung mit dem Dienstberechtigten, eine Pro-forma-Rechnung auszustellen, die innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist zu zahlen ist, für bis zu 100 Prozent des für die Übersetzungs- und/oder Dolmetscherleistungen berechneten Preises.
Artikel VII
Vertragsrücktritt und Schadensersatz
- Jede der Vertragsparteien ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls nach dem Zustandekommen des Vertragsverhältnisses unüberwindbare Hindernisse der Verpflichtungseinhaltung auf ihrer Seite vorkommen.
- Die vom Vertrag zurücktretende Vertragspartei ist verpflichtet, die andere Vertragspartei darüber schriftlich zu benachrichtigen.
- Falls der Dienstberechtigte vom Vertrag zurücktritt, ist er verpflichtet, die sog. Rücktrittsgebühren dem Dienstverpflichteten zu bezahlen; falls der Dienstverpflichtete vom Vertrag zurücktritt, ist er verpflichtet, eine Vergütung in derselben Hohe dem Dienstberechtigten zu bezahlen.
- Die die Vertragsverletzungshaftung ausschließenden Umstände gelten auch als Vertragsrücktrittsgründe, falls die die Haftung ausschließenden Umstände die rechtzeitige Leistung verhindern.
- Die durch höhere Gewalt verursachte Leistungsunmöglichkeit ist ein Vertragsrücktrittsgrund. Höhere Gewalt bezieht sich auf jede unvorhersehbare und außerordentliche Situation (oder Ereignis), die unabhängig vom Willen der Vertragsparteien vorkommt, die Erfüllung einer oder mehrerer Vertragspflichten durch eine der Vertragsparteien verhindert, durch den Verstoß oder Fahrlässigkeit keiner der Vertragsparteien verursacht ist und trotz entsprechender Bemühungen nicht vermieden werden konnte. Arbeitsstreitigkeiten oder finanzielle Probleme können nicht als höhere Gewalt befunden werden, es sei denn, sie sind eine direkte Folge eines bestätigten Falles von höherer Gewalt.
- Falls eine der Vertragsparteien von der höheren Gewalt betroffen wird, ist diese Vertragspartei verpflichtet, die andere Vertragspartei darüber unverzüglich per Einschreibebrief mit Zustellungsnachweis oder mithilfe anderer gleichwertiger Mitteln zu benachrichtigen und den Charakter, die vermutete Dauer und die vorhersehbaren Folgen anzugeben.
- Falls eine Vertragspartei ihren Verpflichtungen wegen höherer Gewalt nicht nachkommt, wird dies nicht als Verletzung der sich aus dem Auftrag ergebenden Verpflichtungen befunden.
- Falls ein Text in der Presse verwendet wird oder für die Veröffentlichung bestimmt ist, ist der Dienstberechtigte verpflichtet, den Dienstverpflichteten darüber zu benachrichtigen. Falls der Dienstberechtigte beim Dienstverpflichteten keine Übersetzung von für die Presse oder für die Veröffentlichung bestimmten Texten bestellt hat, hat der Dienstberechtigte keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Fehlern in den übersetzten Texten.
Artikel VIII
Sonderbestimmungen
- Der Dienstberechtigte verpflichtet sich, sich mit keinem Übersetzer oder Dolmetscher ohne ausdrückliche Zustimmung des Dienstverpflichteten direkt in Verbindung zu setzen.
- Falls mit der Zustimmung des Dienstverpflichteten ein Kontakt zwischen dem Dienstberechtigten und einem Übersetzer oder Dolmetscher zustande kommt, verpflichtet sich der Dienstberechtigte, über die Geschäftsbedingungen der betreffenden Übersetzungs- oder Dolmetscherleistungen oder über andere derartige Dienstleistungen nicht zu verhandeln.
- Falls der Dienstberechtigte der in den Absätzen 1 und 2 des Artikels VIII angegebenen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist der Dienstberechtigte verpflichtet, dem Dienstverpflichteten eine Vertragsstrafe von 100.000 SK für jeden einzelnen Fall des Nichtnachkommens zu bezahlen, auch wenn die Übersetzungs- oder Dolmetscherleistungen entsprechend erbracht wurden. Diese Vertragsstrafe hat keine Auswirkung auf den Schadensersatzanspruch, auch wenn der Schadensersatz die Vertragsstrafe übersteigt.
Artikel IX
Schlussbestimmungen
- Soweit in diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt, richten sich die Rechtsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien nach den anwendbaren Bestimmungen des Handelsgesetzbuches, Gesetz Nr. 513/1991 Slg., in gültiger Fassung.
- Falls der Dienstberechtigte eine natürliche oder juristische Person ist, die keinen Unternehmer darstellt, richten sich die in diesen Geschäftsbedingungen und in Sondervereinbarungen zwischen den Vertragsparteien nicht geregelten Rechtsverhältnisse nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, Gesetz Nr. 40/1964 Slg., in gültiger Fassung, soweit zwischen den Vertragsparteien kein Arbeitsverhältnis besteht.
- Der Inhalt dieser Geschäftsbestimmungen ist für die Vertragsparteien verbindlich und nach Vertragsabschluss werden die vorliegenden Geschäftsbedingungen integraler Vertragsbestandteil.
- Die festgelegten Vertragsbedingungen können nur anhand einer schriftlichen Vereinbarung beider Vertragsparteien in Form eines Zusatzartikels zum Vertrag geändert oder aufgehoben werden.
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft Agentúra ONLINE, s.r.o., treten am 1. November 2008 in Kraft.
Marek Farkaš M. A.
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D. Jakuš - Geschäftsführer von Profesia.sk
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